Stornierungsbedingungen für SGKN-Prüfungen

  1. Eine kostenfreie Stornierung der Prüfungsanmeldung ist bis 20 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
  2. Bei einer Abmeldung von weniger als 20 Tagen vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 70% der fälligen Prüfungsgebühr erhoben.
  3. Im Falle einer Prüfungsabsage bei Unfall oder Krankheit kann die Prüfungsgebühr nur dann erlassen werden, wenn ein entsprechendes Arztzeugnis vorliegt.
  4. Stornierungen für die SGKN-Prüfungen müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an die Geschäftsstelle info(at)sgkn.ch eingereicht werden.

 

Dr. med. Karin Ackermann
Prüfungskommission SGKN

 

Zürich, 05.02.2024/kA/cK