Stornierungsbedingungen für SGKN-Prüfungen
- Eine kostenfreie Stornierung der Prüfungsanmeldung ist bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin möglich.
- Bei einer Abmeldung von weniger als 4 Wochen vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 70% der fälligen Prüfungsgebühr erhoben.
- Im Falle einer Prüfungsabsage bei Unfall oder Krankheit kann die Prüfungsgebühr nur dann erlassen werden, wenn ein entsprechendes Arztzeugnis vorliegt.
- Stornierungen für die SGKN-Prüfungen müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an die Geschäftsstelle info(at)sgkn.ch eingereicht werden.
Dr. med. Karin Ackermann
Prüfungskommission SGKN
Zürich, 09.12.2024/ka/ck